Zur letzten Stadtverordnetenversammlung baten wir um Auskunft, welche Buchhandlung den diesjährigen Schulbücherauftrag erhalten hat und welche Gründe für eine Vergabe an eine ortsfremde Buchhandlung sprachen. Das Solidaritätsprinzip im Städtebund Elbe-Elster-Aue kann nicht ausschlaggebend gewesen sein, da der Ort Altes Lager zur Gemeinde Niedergörsdorf und damit nicht zum Städtebund gehört. Weiterhin baten wir um Einsicht in den geführten Schriftwechsel sowie die vorgelegten Angebote.
Im öffentlichen Teil der Stadtverordnetenversammlung wurde hierzu seitens des Bürgermeisters allgemein Stellung genommen, auf eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften verwiesen sowie die Art und Anzahl der georderten Bücher vorgetragen.
Im nichtöffentlichen Teil wurden dann die Unterlagen zur Ausschreibung in einfacher Ausfertigung vorgelegt, am Ende der Sitzung, nachdem auch andere Stadtverordnete einen (kurzen) Blick auf die Unterlagen werfen konnten, wieder eingezogen. Eine Prüfung der Unterlagen, um (selbst) auf eine plausible Begründung für die ortsfremde Vergabe zu stoßen, war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Wir haben gestern den Bürgermeister um Aushändigung der Unterlagen gebeten, um diese prüfen und verstehen zu können. Derzeit wird geklärt, ob rechtliche Gründe gegen eine Herausgabe der Unterlagen an uns vorliegen. Wenn dem so ist, werden wir die Unterlagen auch im Rathaus erneut einsehen, um uns endlich ein sachliches Urteil bilden zu können.
Dass die Herzberger Buchhandlungen seit Mitte Juli 2016 als Verfahrensbeteiligte der Ausschreibung auf die rechtlich zugesicherte Bieterbenachrichtigung aus dem Rathaus warten, ist in keiner Weise nachvollziehbar. Entsprechende öffentliche Reaktionen der Buchhändlerinnen sind aus unserer Sicht daher gerechtfertigt.
Es gibt kein Patentrezept, dem Trend in unserer Stadt entgegenzuwirken, dass mittlerweile viele Menschen das Gefühl haben, dass eben nicht immer Herzberg zählt. Transparenz könnte jedoch möglicherweise eine Zutat davon sein.
Artikel in der LR vom 13.08.2016
Artikel in der LR vom 17.08.2016
Schriftliche Anfrage der Fraktion Herzberg Zählt zur SVV vom 15.09.2016