Die ersten drei Tagesordnungspunkte der kommenden Kreistagssitzung befassen sich unter der Überschrift "Überplanmäßige Aufwendungen - Übergangseinrichtungen zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern" sowie "Überplanmäßige Aufwendungen - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz" mit den deutlich gestiegenen Aufwendungen des Landkreises für hier aufgenommene Asylbewerber. Diese Mehraufwendungen in Höhe von 2,2 Mio Euro, die das Jahr 2015 und 2016 betreffen, sind nicht durch den Landkreis hausgemacht, sondern stellen direkte Folgekosten einer verfehlten Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesregierung dar. Diese Ausgaben sind notwendig, um Herr der Lage zu werden. Ich möchte an dieser Stelle zunächst dem Landkreis, besser gesagt, den mit diesem Thema betrauten Mitarbeitern meinen Respekt zum Ausdruck bringen, wie professionell diese im Rahmen der Möglichkeiten mit dem Thema im letzten Jahr umgegangen sind und so durch viel Fleiß zur Entspannung der Lage beigetragen haben.
Die nun zu beschließenden Mehrausgaben sind insbesondere dem Umstand geschuldet, dass die Anzahl der Asylbewerber ab dem Spätsommer 2015 sprunghaft angestiegen ist. Dies ist unter anderem auch darauf zurückzuführen, dass die Bundesregierung die nach wie vor gültigen Verordnungen Dublin 2 und Dublin 3 ohne parlamentarische Zustimmung im Spätsommer 2015 quasi außer Kraft gesetzt hat. Die Kanzlerin selbst sprach mehr oder weniger eine Blankoeinladung aus, als sie sagte, dass jeder, der Deutschland erreichen würde, hier ein Asylverfahren erhalten könne. Ein Weckruf für viele Menschen, sich auf den Weg zu uns zu machen. Verdenken kann ich es ihnen nicht. Fast alle Asylbegehrenden sind ausschließlich über sichere Drittstaaten in unser Land eingereist sind und müssten aufgrund der aktuell nach wie vor gültigen Verordnungen auch wieder in die sicheren Drittstaaten zurückgeschickt werden. Von den Menschen, die Deutschland erreicht haben, sind nach wie vor Hunderttausende nicht registriert. Das Vorgehen des Bundes spaltet Europa und setzt die innere Sicherheit unseres Landes aufs Spiel. Ich halte das für fahrlässig.
Ich möchte daher auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass ich mit der Vorgehensweise der Bundesregierung einverstanden bin. Aus diesem Grund kann ich den betreffenden Beschlussvorlagen nicht zustimmen. Leicht fällt mir das angesichts der unstrittigen Notwendigkeit dieser Mehrausgaben nicht.
Christian Voigt
06.05.2016