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Frank Lehmann
21. Juni 2020

Beschluss der Neufassung der Satzung über die Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Herzberg auf der SVV vom 18.06.2020

Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr haben sich zu Recht einmal der Satzung über die Gewährung einer pauschalen Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gewidmet und diese überarbeitet. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2007 und war natürlich nicht mehr zeitgemäß. In unsere Fraktionssitzung erläuterten Kameraden der Feuerwehr ausführlich die Gedanken und Idee, welche in die Neufassung eingeflossen sind. Den Entstehungsprozess kann man einfach nur lobende erwähnen. Wenn man selbst einem Ehrenamt in der Vereinsarbeit involviert ist, dann weiß man nur zu gut, dass die Mitglieder selbst am besten wissen, was für die eigene Arbeit Vereinsarbeit benötigt wird.
Die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen war aus unserer Sicht gerechtfertigt und vor allem auch maßvoll. Wir freuen uns, dass dies auch alle Abgeordneten der Stadtverordnetenversammlung in einer einstimmung Abstimmung so gesehen haben und wir damit gegenüber allen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr auch eine gewisse Wertschätzung zum Ausdruck bringen konnten.

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