Das Thema Winterdienstsatzung wurde auch im Hauptausschuss diskutiert und ich möchte meine Gedanken zu dieser Problematik ausführen. Grundsätzlich stehe ich einer Winterdienstsatzung kritisch gegenüber, da der Verwaltungsaufwand für die Erhebung in keinem vernünftigen Verhältnis zu den Einnahmen steht. Nun ist es aber so, dass die Stadtverwaltung eine Winterdienstsatzung vom Landkreis vorgeschrieben bekommt, wenn die Stadtverordnetenversammlung keine Winterdienstsatzung selbst verabschiedet. Daher stellt sich die Frage ob es Sinn macht gegen etwas zu sein, was ohnehin kommen wird. In diesem Fall wird höchstens noch auf einen möglichen, eigenen Gestaltungsspielraum verzichtet. Ob es einen nachhaltigen Wert hat, für ein deutliches Signal in Form eines ablehnendes Abstimmungsverhalten auf einen möglichen Gestaltungsspielraum zu verzichten, muss jeder für sich entscheiden und ich habe mich dabei noch nicht festgelegt.
Für mögliche Berechnungen der Gebühren kann es verschiedene Ansätze geben. Im Vordergrund sollte dabei ein minimaler Verwaltungsaufwand bei möglichst bester Verteilungsgerechtigkeit stehen. Ein Vorschlag war die Pro-Kopf Erhebung von Grundstücksnutzern. Wenn man einen Alleinstehenden Rentner mit einem arbeitstätigen Ehepaar vergleicht ist der Ansatz gerecht. Vergleicht man eine große Familie mit einem Ehepaar erscheint der Ansatz ungerecht. Für alle rechtlichen Bedenkenträger kann ich auf Satzungen der Gewässerumlage in Sachsen-Anhalt verweisen, dort werden für die Berechnungen auch Pro-Kopf Komponenten herangezogen.
Da es auf Grund verschiedener Betrachtungsweisen keine grundlegende Gerechtigkeit gibt, empfehle ich eine Berechnung nach der Frontlänge der Grundstücke zur Straße, was ich im Hauptausschuss am 18.09.2017 auch kundgetan habe. Durch das Liegenschaftskataster sind in der EDV-Verwaltung alle Daten in einer Software für die Berechnung bereits vorhanden und es ist eine einfache Erhebung von Bescheiden ohne zusätzliche manueller Erfassung durch die EDV möglich. Die unterschiedlichen Frontlängen der Grundstücke an den Straßen bieten zu dem ebenfalls eine gewisse Art von Gerechtigkeit.
In der Stadtverordnetenversammlung am 28.09.2017 wird es Beschlüsse zum Thema Winterdienstsatzung geben. Sobald die Satzung durch die Verwaltung im Bürgerinformationssystem für die Öffentlichkeit einsehbar ist werden wir darüber informieren.
Frank Lehmann