Leider konnte ich der SVV am 12.02.15 krankheitsbedingt nicht beisitzen, trotzdem habe ich mich natürlich ebenfalls mit dem Anliegen der Bürger zur Sanierung des Kaxdorfer Weges befasst. Speziell bin ich letzte Woche der Prüfung der rechtlichen Sicht nachgegangen, dass die Stadtverwaltung den Landeszuschuss nur auf den eigenen Anteil der Straßenausbaubeiträge anrechnen braucht. Ich habe beim Landkreis um Interpretation des Brandenburger Kommunalabgabengesetzes gebeten und mir wurde schnell und unkompliziert auch Auskunft erteilt. Es wurde zunächst bestätigt, dass die Verfahrungsweise grundlegend korrekt ist und es wurde sogar auf ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgericht Potsdam vom 07.02.2005 (12 K 2188/02) verwiesen. Dies besagt, dass die Gemeinde zur Anrechnung von Fördermitteln zugunsten der Beitragspflichtigen nicht verpflichtet ist. Eine Ausnahme besteht nur, falls der Zuweisungsbescheid ausdrückliche eine Entlastung der Beitragspflichtigen vorsieht. Ulf Lehmann wird als Mitglied des Bauausschuss noch einmal prüfen, aber wir gehen davon aus, dass die Stadtverwaltung rechtlich korrekt gehandelt hat und der Zuwendungsbescheid keine Entlastung der Beitragspflichten vorsieht. Über das Ergebnis der Prüfung werden wir berichten.
Frank Lehmann