Am 08.04.2019 lehnte der Kreistag die Schließung der Ganztagsschule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Elsterwerda ab. Aus rechtlichen Gründen musste dies der Landrat "beanstanden". Dies führt dazu, dass sich der Kreistag in seiner nächsten Sitzung erneut mit der entsprechenden Beschlussvorlage beschäftigen muss. Um dies jedoch nicht dem am 26.05.2019 neu zu wählenden Kreistag in seiner konstituierenden und damit ersten Sitzung überzustülpen, wird es am 20.05.2019 noch einmal eine Sondersitzung des alten Kreistages geben.
Die Beschlussvorlage können Sie hier einsehen:
https://www.ratsinfo-online.net/lkee-bi/vo020.asp?VOLFDNR=2522
Um es vorwegzunehmen: Ich werde die Schließung der Förderschule erneut ablehnen.
Die Diskussion um diese Beschlussvorlage ist nicht zwangsläufig eine Diskussion über den Inklusionsgedanken, gleichwohl man hier durchaus geteilter Meinung zur bisherigen Umsetzung der Inklusion in unserem Bundesland bzw. im südlichen Schulbezirk, zu dem auch unser Landkreis gehört, sein darf. Andere Schulämter in Brandenburg beweisen es nämlich, dass das Schließen von Förderschulen durchaus vermeidbar ist.
Der Beschluss zur Schließung der Förderschule Elsterwerda wurde unter anderem mit dem Kindeswohl begründet. Ich glaube aber, dass es darum im Land Brandenburg schon lange nicht mehr geht, sondern eher um das Beharren in ideologischen Denkweisen. Ein Ja zur Schließung der Förderschule würde bedeuten, das Versagen der Landespolitik Brandenburg und des Schulamtes Cottbus in Sachen Inklusion nachträglich zu legitimieren.
Was passiert, wenn die Schließung durch den Kreistag erneut abgelehnt wird? Nichts. Das Schulamt würde die Schließung selbst anordnen. Und da sage ich: Soll es doch! Soll doch das Schulamt Cottbus den Schlusspunkt unter dieses Trauerspiel setzen und Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen.
Ich hoffe, dass auch andere Mitglieder des Kreistages weiterhin bei ihrem "Nein" zur Schließung bleiben. Auch wenn es sich hier um einen reinen Verwaltungsakt handelt, ist es dennoch eine Gewissensentscheidung. Denn als Mitglieder von Parlamenten, auch in Kreis und Stadt, vertreten wir nicht die Interessen von Verwaltungen oder Behörden, sondern die der Bürger.